Umwidmung und Pre-Notification (Vorankündigung)

 

Sehr geehrtes Mitglied,

wir werden den Beitrag für das 1. Kalenderhalbjahr 2014 bereits im Januar 2014 per Lastschrift einziehen, da ab dem 01.02.2014 Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) nur noch mit den europäischen Zahlungsinstrumenten und deren Regelungen durchgeführt werden können. Dies hat zur Folge, dass die bisherigen deutschen Zahlverfahren zu diesem Termin eingestellt werden. Aus der Umstellung ergeben sich weitreichende Änderungen, vornehmlich beim Einzug von Lastschriften. Bisher wurden die anstehenden Zahlungen von uns mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem 01.02.2014 fällige Zahlungen durch das SEPA-Basislast-schrift-verfahren einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

Dieses Lastschriftmandat wird durch

  • unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE53ZZZ00000285456und
  • Ihre Mandatsreferenz-Nummer

 

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Aus Kostengründen verzichten wir auf eine separate Mitteilung Ihrer Mandatsreferenz-Nummer und werden Ihnen diese erst bei der nächsten Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug mitteilen.

Wir nehmen diese Umstellung vor, so dass ein weiteres Eingreifen Ihrerseits nicht erforderlich ist.

Die Abbuchung des Jahresbeitrages erfolgt zukünftig in halbjährlichen Raten jeweils am 15.02. und 15.07. eines Jahres nicht mehr mittels Angabe Ihrer Konto-Nr. bzw. Bankleitzahl sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Bei Beitritt während des Jahres erfolgt der Bankeinzug des anteiligen Beitrages zum 15. des nachfolgenden Monats nach Eingang der Beitrittserklärung bei der Mitgliedsverwaltung.

Sollte der 15. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, so erfolgt der Einzug zum nächsten Werktag.

 

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns oder setzen Sie sich mit Ihrem Bankinstitut in Verbindung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Raab-Fuhrholz
1. Vorsitzende